AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die AGBs wird das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer geregelt.
  • Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet die teilnehmende Person zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung an die erfasste E-Mail-Adresse. Falls Sie keine Bestätigung erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie mich bitte unter:
    Natel: 076 399 08 22 oder info@donas-fahrschule.ch
  • Bei einer An-/Abmeldung kann DonaS Fahrschule und De Nothelfer der teilnehmenden Person das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen:
Abmeldezeitpunkt:
Bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn CHF 50.00 Unkostenbeitrag
Bis 4 Kalendertage vor Kursbeginn 50% der Kurspauschale
Ab 72 Stunden vor Kursbeginn Kein Erlass; keine Rückerstattung der Kurspauschale

Umbuchung:
Bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn CHF 0.00
Bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn CHF 50.00 Unkostenbeitrag
Ab 72 Stunden vor Kursbeginn Ersatzteilnehmer 100% der Kursgebühren, ausser es wird ein Ersatzteilnehmer gefunden.


DonaS Fahrschule behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen oder zu ergänzen. Melden Sie sich nur an, wenn sie mit den AGB einverstanden sind.

Für die einfachere Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet und auf die Gender-Beschriftung verzichtet.

Gültig ab Feb. 2011

Durch die AGBs wird das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer geregelt.

Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden.

Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder
bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.

Der Fahrlehrer verpflichtet sich eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn
der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Fahrschüler prüfungsreif ist, wird
er den Fahrschüler an die Fahrprüfung anmelden.

Der Fahrlehrer bestimmt den Prüfungsort. Bei einer 3. Führerscheinprüfung muss diese
zwangsläufig nach den Auflagen des StVA absolviert werden.

Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge beglichen sein, inklusiv Prüfungslektion.
Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen. Die Unkosten
gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit
gekürzt wird.

Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit
verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.

Die Lektionsdauer beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren,
Bezahlung und Verabschiedung.

Der Fahrschüler bestätigt die Preisliste erhalten zu haben.
Die administrative Grundpauschale, gem. Preisliste, ist obligatorisch, auch bei einem Wechsel
der Fahrschule.

Terminverschiebungen und-absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher gemeldet
werden. Ansonsten können die vereinbarten Lektionen verrechnet werden.

Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter
Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig. Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der
Fahrfähigkeit besteht, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne
Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.

Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnementen erfolgt gem. Preisliste. Abos müssen
spätestens in der 1. Lektion des Abos bezahlt sein.

Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt der Fahrlehrer den Restbetrag zurück. Er ist
berechtigt, die gefahrenen Lektionen zum Einzelpreis abzurechnen.

Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit und
ohne Nennung eines Grundes aufgelöst werden.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

DonaS Fahrschule behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen
oder zu ergänzen. Melden Sie sich nur an, wenn sie mit den AGB einverstanden sind.